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ABRECHNUNG UND KOSTEN
Abrechnung schlafmedizinischer Untersuchungen
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für schlafmedizinische Leistungen. Dazu gehören die Polygraphie und die Polysomnographie, die Versorgung mit Geräten und Masken bei der PAP-Therapie, die Unterkiefer-Protrusions-Schiene ebenso wie die notwendigen Vor- und Nachuntersuchungen.
Die Abrechnung der schlafmedizinischen Leistungen bei Privatpatienten und Selbstzahlern erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Bundesärztekammer gab 2004 Analogziffern bekannt, da die GOÄ keine spezifischen Ziffern enthält.
Wir haben Ihnen die wichtigsten Dokumente für die private Abrechnung zusammengestellt:
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